SOZIALE VERANWORTUNG
1. Strategie der sozialen Sicherheit
In der Strategie der sozialen Sicherheit steht der Mensch im Mittelpunkt der sozialen Entwicklung. Soziale Gerechtigkeit ist ihr erklärtes Ziel. Diese Strategie zielt darauf ab, Solidarität und Zusammenarbeit zu praktizieren, Verwandtschaft und Nachbarschaft in der Gesellschaft zu schützen, Armut zu bekämpfen, die Grundbedürfnisse zu sichern, wirtschaftliche, soziale und ethische Risiken von der Gesellschaft fernzuhalten, Kinder vor einem Schicksal als Straßenkinder zu bewahren und Prostitution und Bettelei zu bekämpfen. Die Strategie engagiert sich für eine gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung.
2. Die wichtigsten Programme
* Erstes Ziel: Alle Bürger sollen vom Netz der sozialen Sicherheit erfaßt werden (Renten, Krankenversicherung) Durch Seminare, informative Veröffentlichungen, Fernsehsendungen und wissenschaftliche Zeitschriften soll ein Bewußtsein für Solidarität geschaffen werden.
* Zweites Ziel: Armutsbekämpfung dadurch, daß für alle Bürger ein gewissen Maß an sozialer Sicherheit gewährleistet ist.
* Drittes Ziel: 1,5 Mio. armen Familien soll zu einem Kleingewerbe verholfen werden. 20% Rücklagen sollen gebildet werden. 10.000 Wohnungen sollen gebaut werden.
* Viertes Ziel: Die Einnahmen der Einrichtungen für soziale Sicherheit sollen verzwanzigfacht werden. Eine Solidaritätsbank soll gegründet werden.
3. Durchführung und Kontrolle Mit der Durchführung betraute Einrichtungen:
- Almosensteuerbehörde Förderfonds zur Anwendung der Scharia
- Stiftung zur Förderung von Studenten
- Nationale Sozialversicherungskasse
- Sozialfürsorge
- Delegation der Emigranten
- Fromme Stiftungen
- Rentenkasse
- Solidaritätskasse
- Versicherungen
- Gesandtschaft für humanitäre Hilfe
Kontrolle: Entsprechend einem Zeitplan und je nach dem, welcher Abschnitt des Planes gerade umgesetzt wird, erfolgt einmal jährlich eine Kontrolle.
Die Almosensteuer im Sudan
Gott, der Erhabene, befahl seinem Propheten Muhammad – Gott segne ihn und spende ihm Heil - , den Imamen der Muslime und den nach ihm Regierenden, von den Muslimen eine Almosenspende zu verlangen und sie zu einem festgelegten Satz an die Bedürftigen - die Armen und Ärmsten der Armen - , an diejenigen, die die Spenden eingesammelt haben und an die Neubekehrten zu verteilen. Die Entrichtung der Almosensteuer wird überwacht. Sie diente auch der Befreiung von Sklaven. Sie wird für Menschen gesammelt, die sich verschuldet haben und nicht in der Lage sind, ihre Schulden zu begleichen und für diejenigen, die für den Sieg des Islam Gottes Weg einschlagen. Das gleiche, nämlich ein Teil der Almosen, kann auch an Reisende gezahlt werden, die nicht die Mittel haben, ihre Reise fortzusetzen.
Die Almosensteuer ist eine der fünf „Säulen“ (arab. arkan) , der Grundpflichten, des Islam. Durch sie sollen Schwierigkeiten der Menschen in diesem Leben, wie Armut, Krankheit, Benachteiligung aufgrund von Behinderung oder durch äußere Umstände gelindert werden. Sie ist ein wirksames Mittel, um Gier, Knausrigkeit und Geiz vorzubeugen und die Muslime an Großmut, Freizügigkeit und Opferbereitschaft zu gewöhnen und sie aus Knechtschaft und Unterwerfung gegenüber anderen als Gott zu befreien. Außerdem soll dadurch die Armee in die Lage versetzt werden, sich dem Bösen und Feindseligkeiten zu widersetzen. Die Denkmalpflege der islamischen Heiligtümer und die Seelsorge sollen aus Mitteln dieser Steuer finanziert werden.
In einem islamischen Land ist die Almosensteuer die Basis sozialer und ökonomischer Solidarität, sie ist im Koran begründet.
Wo es darum geht, Gesellschaften aufzubauen und Verbindungen zwischen den Menschen zu schaffen, die auf Nächstenliebe und einem freundschaftlichen Umgang beruhen, ist die Almosensteuer bei der Umsetzung der Prinzipien des Islam von größter Bedeutung. So ist im Koran offenbart: „Helft einander zur Frömmigkeit und Gottesfurcht, aber nicht zur Sünde und Übertretung.“ (Sure 5/7, Übers. Rudi Paret).
Auch für die Erweiterung der Basis sozialer Solidarität und gesellschaftlicher Entwicklung ist sie bei Kapitalinvestitionen von enormer Bedeutung und sowohl für die Einzelnen als auch für die Sicherheit und Stabilität der Gesellschaft nutzenbringend – in erfüllung der Offenbarung des Koran: „ ...damit es nicht (als zusätzlicher Besitz) von denen von euch umläuft, die (schon) reich sind.“ (Sure 59/7, Übers. Rudi Paret).
Gründung der Behörde für Almosensteuern
Nach dem Vorbild des Propheten – Gott segne ihn und spende ihm Heil - und der rechtgeleiteten Kalifen , die die islamische Gemeinde nach ihm anführten, führten die Muslime im Sudan in vergangenen Zeiten die Almosensteuer als Pflicht ein. Sie zählte zu den bedeutendsten Einnahmequellen des Staates, sie wurde die ganze Zeit hindurch bis zum Sturz der Mahdiya-Herrschaft 1898 durch die britischen Truppen erhoben. Imam al-Mahdi und sein Nachfolger trieben die Almosensteuer unter Zwang und gewaltsam ein. Der Ertrag wurde an diejenigen, die einen rechtlichen Anspruch darauf hatten, verteilt. Während der Zeit des anglo-ägyptischen Kondominiums wurde die Eintreibung durch den Staat eingestellt.
Dies änderte sich erst, als am 1. Muharram des Jahres 1400 (1980 n.Chr.) die erste Regelung zur Erhebung der Almosensteuer erlassen wurde. Die damit betraute Behörde wurde „Stiftung für Almosensteuer“ genannt. Man wollte die islamische Pflicht, Almosen zu spenden, auf freiwilliger Basis wiederbeleben, um wohltätiges Verhalten zu ermutigen und Spendenbereitschaft in der Bevölkerung zu fördern. Außerdem sollte die Basis für die soziale Sicherheit erweitert werden.
Im Jahre 1985 wurde das Gesetz für Almosensteuer und Steuern erlassen, das den freiwilligen Status dieses kultischen Brauches in einen obligatorischen umwandelte, was auch dem Platz entspricht, den die Religion ihm zuweist, denn die Almosensteuer ist die dritte der fünf Säulen des Islam. Zudem wurde sie wieder der Verwaltung durch den Staat unterstellt.
1986 wurde ein Gesetz erlassen, die Almosensteuer von den übrigen Steuern zu trennen, dem in seiner Fassung 1990 erneut zugestimmt wurde. Es ist das Gesetz, das derzeit in Kraft ist
Entwicklungsphasen der Behörde beim Umgang mit der Almosensteuer
Die Entstehung der Almosensteuerbehörde im Sudan kann in vier Abschnitte gegliedert werden.
Erste Phase
Sie dauerte von 1980-1984. In dieser Zeit wurde die Stiftung für Almosensteuer als juristische Person auf der Grundlage des Gesetzes von 1980 betrieben. Zweck dieser Stiftung war es, das Spenden von Almosen wieder einzuführen, allerdings auf freiwilliger Basis und nicht obligatorisch.
Die Stiftung für Almosensteuer konnte ihrer Aufgabe in dieser Form nicht gänzlich gerecht werden, denn das meiste nahm sie über die islamischen Banken ein, für welche die Entrichtung der Almosensteuer vorgeschrieben war. Dennoch hatte diese Stiftung viele positive Seiten:
? Sie gilt als erste Stufe bei der Wiedereinführung dieser religiösen Pflicht.
? Bei den Bürgern wurde ein Bewußtsein für die Almosensteuer geschaffen, sie wurden zum Spenden motiviert.
? Grundsätzliche Überlegungen wurden angestellt und Studien durchgeführt, wie die Spenden die berechtigten Empfänger erreichen können.
? Ein Büro für Hilfsdienste wurde eingerichtet, das über 5000 Familien erreichte. (In dieser Phase geschah dies nur in der Hauptstadt des Landes.)
Zweite Phase
Dies war die Zeit der Behörde für Steuern und Almosensteuer seit dem 14. März 1984. Das entsprechende Gesetz wurde im September 1983 mit einer Reihe weiterer Gesetze, die den Islam betreffen, erlassen. Das wichtigste an diesem Gesetz war, daß es von jedem Muslim und jeder Muslimin verlangte, die Almosensteuer zu entrichten. Es übertrug die Verwaltung der Almosensteuer wieder dem Staate. Außerdem wurde dadurch von Nichtmuslimen in der gleichen Höhe, ausgehend von der gleichen Besteuerungsgrundlage, eine Steuer der sozialen Solidarität erhoben.
Trotz seiner Vorzüge hatte dieses Gesetz dennoch gravierende Nachteile: Zum einen die Koppelung der Almosensteuer an die übrigen Steuern und die Doppelbelastung der zuständigen Behörde. Dies veranlaßte den Staat dazu, von der zweiten Phase zu einer neuen Phase überzugehen.
Dritte Phase
Die Behörde für Almosensteuer 1986-1989: Es wurden die Fehler korrigiert, die sich in der zweiten Phase als hinderlich erwiesen hatten. Das Almosensteuergesetz von 1986 bekräftigte, daß die Entrichtung der Almosensteuer obligatorisch ist. Charakteristisch für diese Zeit ist: Almosensteuer und die übrigen Steuern wurden getrennt verwaltet. Es wurde eine Behörde eingerichtet, die sich eigenverantwortlich um die Almosensteuer kümmerte. Sie war also eine juristische Person, konnte Zuwiderhandlungen ahnden und verfügte über eine Verwaltungsstruktur, aufgrund der sie auf eigene Veranlassung tätig werden konnte. Der Behörde stand ein Sekretär vor, der direkt vom Kabinett ernannt wurde. Sie unterstand nicht mehr dem Finanzministerium, sondern war formell dem Ministerium für Soziales nachgeordnet.
In allen Provinzen des Sudan existierte eine Vertretung.
Durch dieses Gesetz wurde die eigentliche Richtung festgelegt und stabilisiert. Die Behörde für Almosensteuer handelte nun entsprechend ihrer eigentlichen Bestimmung.
Vierte Phase
Gesetz für Almosensteuer von 1990: In der Praxis waren einige Gesetzeslücken deutlich geworden. Um diese zu schließen, die angestrebten Ziele in die Tat umzusetzen und in einen Zustand der Reife zu gelangen, wurde am 6. Januar 1990 das Gesetz für die Almosensteuerbehörde von 1990 erlassen, das bis heute in Kraft ist.
Merkmale des Gesetzes
Durch das Gesetz für Almosensteuer wird für alles, was unter den Begriff Vermögen fällt und nach islamischem Recht über der Mindestbesteuerungsgrenze liegt die Almosensteuer erhoben. Der Aufgabenbereich der Banken reicht von den ganz privaten Geschäften dereinzelnen Bürger über kollektive Geschäfte bis hin zu den überaus wichtigen Aufgaben des Staates bei der Wahrung der Religion und Vertretung der diesseitigen Interessen.
des Staates bei der Wahrung der Religion und Vertretung der diesseitigen Interessen.
Der volksnahen Ausrichtung der Behörde wurde man gerecht durch die Gründung des Obersten Rates der Treuhänder für Almosensteuer und Treuhänderräte für Almosensteuer in den einzelnen Provinzen. Weiter sieht das Gesetz vor, zur Unterstützung für die Zuteilung der Gelder Volksausschüsse zu bilden.
Die Einnahmemöglichkeiten wurden durch das Gesetz erweitert: Zusätzlich zu den Almosensteuergeldern, die auf verschiedene Art und Weise erhoben wurden, konnten Almosensteuergelder von anderen Almosensteuereinrichtungen oder Einzelpersonen aus der gesamten islamischen Welt angenommen werden. Es wurde ermöglicht, freiwillige Spenden und Schenkungen aus dem In- und Ausland entgegenzunehmen. Hinzu kamen die Investitionseinkünfte der Behörde.
Die Bindung, daß die Steuergelder vor Ort zu verwenden sind, blieb erhalten: Die Gelder sollten in der Region eingesetzt werden, in der sie zusammengekommen waren.
Auch die Sudanesen im Ausland zahlen Almosensteuer an die Behörde.
Laut Gesetz sind gegenüber denjenigen, die sich weigern die Steuern zu entrichten und welche Steuerflucht oder Steuerhinterziehung begehen, Strafen zu verhängen.
Laut Gesetz dürfen Unterstützung, Versorgung oder andere finanziellen Begünstigungen nur bewilligt werden, wenn eine Bescheinigung über die Nutzungsberechtigung vorliegt.
Nach dem Gesetz werden 20% der entrichteten Almosensteuer dem Steuerzahler zur eigenen Verwendung für Arme und Bedürftige aus Familie oder Nachbarschaft überlassen.
Bestimmungen der Almosensteuerbehörde:
Seit der ersten Konferenz 1988 ist die Almosensteuerbehörde auf verschiedenen Ebenen tätig und orientiert sich an deren Empfehlungen. Die wichtigsten Aspekte dabei sind: Die Bestimmung der Almosensteuerbehörde bleibt nicht darauf beschränkt, die Steuern zu sammeln und zu verteilen. Weitere Anliegen sind Werbung für den Islam und Rechtleitung im Glauben unter dem Aspekt der Almosensteuer. Als religiöse Vorschrift soll sie von der ganzen Bevölkerung befolgt werden. Kooperationsgeist soll angeregt werden und zwischen Gebenden und Nehmenden soll ein Verhältnis der Brüderlichkeit bestehen. Der sudanesische Staat verwaltet Ertrag und Verteilung der Almosensteuer.
Diejenigen, die für die Behörde arbeiten, müssen über eine gefestigte Persönlichkeit verfügen, zuverlässig sein und sich auf ihrem Gebiet auskennen. Sie müssen in der Lage sein, über rechtliche und fragen Fragen Auskunft zu geben.
Die Büros der Almosensteuerbehörde sollen sämtliche Provinzen abdecken.
Die Behörde ist bemüht, armen Familien zu Produktionsmitteln zu verhelfen, damit diese auf die Almosenhilfe verzichten können.
Beim Einsammeln und Verteilen der Almosensteuer wird auf Unterstützung aus dem Volke zurückgegriffen.
Ein weiteres Anliegen der Behörde ist die Verbreitung von Informationen. Es werden Studien durchgeführt, um eine Datenbank einzurichten.
Die sudanesische Praxis der Almosensteuer im Profil
Die Praxis der Almosensteuer im Sudan in der Gegenwart blickt auf eine fruchtbare, breitangelegte und tiefreichende Entwicklung von nunmehr 16 Hijrajahren zurück. Sie hat inzwischen ein ausgereiftes Stadium erreicht. Die wesentlichen Merkmale der bisherigen Erfahrungen sind folgende: Die religiöse Dimension: Ihr Auftrag ist ein religiöser, denn die Almosensteuer ist die dritte der fünf Säulen des Islam und eine sehr wichtige wirtschaftliche Stütze. Verwaltung der Almosensteuer durch den Staat: Obwohl die Almosensteuer eine religiöse Angelegenheit ist, die der Einzelne aus eigenem Antrieb in Kenntnis der islamischen Rechtsbestimmungen zu erfüllen hat, so ist doch die Rolle, welche die Staatsgewalt dabei einzunehmen hat, klar vorgezeichnet. Belege aus Koran und Sunna, der tradierten Lebensführung des Propheten, weisen dem Staat dieses Recht zu. Darin sind sich die Experten auf diesem Gebiet einig.
Die Verteilung in der Praxis: Wie oben bereits erwähnt, blickt der Sudan in Bezug auf die Almosensteuer auf eine in vier Phasen gegliederte Erfahrung zurück, so daß die Almosensteuerbehörde nun in nahezu allen Distrikten und Provinzen des Sudan ihre Aufgabe erfüllt und Büros eingerichtet sind.
Die Geschlossenheit: Mit Geschlossenheit ist hier gemeint, daß das Erheben der Steuern und ihre Verteilung durch eine Institution erfolgen. Dies ist eine Besonderheit, die es nur im Sudan gibt.
Ein weiteres wichtiges Merkmal der Almosensteuer im Sudan ist die Verbindung zwischen Werbung für den Islam und der Erfüllung praktischer Aufgaben. Hier wird einem öffentlichen Interesse nachgekommen, das anhand einer wissenschftlichen Methodik mit Programmen des Staates verknüpft wird. Dieser hat seinen Kurs festgelegt und für seine kulturelle Entwicklung eine gute Wahl getroffen. Er erfüllt die Offenbarung des göttlichen Gesetzes.
Die Almosensteuerbehörde – Beispiel für eine rasche Entwicklung
Damit die Almosensteuerbehörde ihre Dienste für den Islam, die Muslime im Sudan und in der ganzen islamischen Welt noch effektiver verrichten kann, wurden inzwischen flächendeckend in allen Provinzen des Sudan Funkgeräte installiert und Computer angeschafft. Abgesehen von einer höheren Leistungsfähigkeit dient dies der Bündelung von Informationen, um dem Islam und den Muslimen landesweit zu nutzen.
Für die Beziehungen zum Ausland wurde ein Faxgerät angeschafft, damit die Almosensteuerbehörde mit der islamischen Welt und dem Ausland in Verbindung steht. Dadurch können die besonderen Erfahrungen, die im Sudan mit der Almosensteuer gemacht wurden, der ganzen Welt zugänglich gemacht werden. Andererseits kann der Sudan auf diese Weise von den Erfahrungen anderer islamischer Staaten profitieren.
Um die Erfahrungen mit der Almosensteuer im Sudan zu dokumentieren und um sie auch kommenden Generationen zugänglich zu machen, wird eine Zeitschrift für Almosensteuer herausgegeben. Ihre Aufgabe besteht darin, die Arbeit der Almosensteuerbehörde zu dokumentieren und diese Informationen allen Bevölkerungskreisen zur Verfügung zu stellen. Die Zeitschrift sollte auch dazu genutzt werden, die Erfahrungen anderer islamischer Staaten in diesem Bereich darzustellen.
Die Almosensteuer und die Liberalisierung der Wirtschaft
Selbstverständlich brachte die Politik der wirtschaftlichen Liberalisierung eine besondere Härte für Arme und Bedürftige mit sich. So sah sich die Almosensteuerbehörde gezwungen, sich dieses Problems anzunehmen und gewährte in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium den armen Familien eine monatliche Unterstüzung. Die Auszahlungen erfolgten auf Provinzebene, auch in den südlichen Provinzen.
Inzwischen konnten die monatlichen Unterstützungen an arme Familien, das Patenschaftsprojekt von Waisenkindern und die Aufwendungen, um den Unterhalt der Armen und Bedürftigen zu sichern, eingeschränkt werden, weil den Familien ein Kleingewerbe ermöglicht wurde und Projekte zur Selbstversorgung durchgeführt wurden, was zu einer Erhöhung des Nationaleinkommens beiträgt. Unter den weiteren Aktivitäten der Almosensteuerbehörde sind Projekte für Waisenkinder und Obdachlose zu nennen. Ein solches Projekt wurde am Voraben des Prophetengeburtstages im Frühling des Hijrajahres 1316 (1996 n.Chr.)
gegründet. Somit wurde den Worten des Propheten - Gott segne ihn und spende ihm Heil - entsprochen, die Saad ibn Abi Wiqas überlieferte: „Laßt mich unter den Schwächsten verweilen! Werdet ihr denn ohne die Schwächsten belohnt und beehrt?“ Wahrlich, der Prophet - Gott segne ihn und spende ihm Heil – hat die Wahrheit gesprochen.
Neben diesen allgemeinen Leistungen führt die Behörde in einzelnen Stadtteilen weitere soziale Projekte mit unterschiedlicher Zielsetzung durch. So bemüht sie sich darum, Kleinbetriebe für die Trockenfleischherstellung und für Konfektionskleidung einzurichten.
Dies alles leistet die Almosensteuerbehörde, zusätzlich zu ihrer Aufgabe, für den Islam zu werben, die religiösen Einrichtungen zu unterstützen, im Süden des Landes soziale Stabilität zu fördern und diejenigen, die für den Schutz des Islam und der Muslime kämpfen und sich dafür engagieren (Dschihad), darauf vorzubereiten.
GESANDTSCHAFT FÜR HUMANITÄRE HILFA
Die Gesandtschaft war zunächst ein Ausschuß, dessen Name mit den Katastrophen in Verbindung gebracht wurde, von denen das Land Mitte der achtziger Jahre heimgesucht wurde: Trockenheit, Verödung von Wasserläufen, das Ausbleiben von Regenfällen und die Begleiterscheinungen davon (Abwanderung). Zunächst gab es das „Oberste Komitee für Nothilfe“ in Darfur 1984. Im gleichen Jahr wurde ein Ausschuß gebildet, der „Oberstes Komitee zur Nothilfe der Geschädigten durch Trockenheit und Desertifikation“ genannt wurde. Daraus entwickelte sich das „Komitee für Nothilfe und Wiederaufbau“, das als Keimzelle der „Gesandtschaft für Nothilfe und Wiederaufbau“ gilt, die im Mai 1985 gegründet wurde.
Im Februar 1986 trat die Satzung dieser Organisation in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an war die Gesandtschaft das Regierungsorgan, das zuständig war für die freiwilligen, nicht auf Profit ausgerichteten Aktivitäten der ausländischen und einheimischen freiwilligen Hilfsorganisationen im Sudan.
Im Jahr 1988 wurde das Oberste Komitee zur Organisierung der Hilfsdienste durch das Ministerium für Sozialfürsorge gebildet. Dieses Komitee ist zuständig für die Registrierung und Verwaltung der ehrenamtlich tätigen Vereine.
Dieses Komitee wurde schließlich 1993 zur Gesandtschaft für ehrenamtliche Tätigkeit. 1993 wurde ein Gesetz mit verschiedenen Modifizierungen zur Arbeit der Organisationen erlassen. Es zeichneten sich jedoch Schwierigkeiten ab, die darin bestanden, daß es Überschneidungen in den Zusändigkeiten und Konflikte gab zwischen der „Gesandtschaft für Nothilfe und Wiederaufbau“ und der „Gesandtschaft für ehrenamtliche Tätigkeit“. Was die zuständigen Stellen im Dezember 1995 dazu veranlaßte, die Satzung der „Gesandtschaft für humanitäre Hilfe“ in Kraft treten zu lassen, gemäß der die beiden Institutionen „Gesandtschaft für Nothilfe und Wiederaufbau“ und „Gesandtschaft für ehrenamtliche Tätigkeit“ vereinigt wurden, um das Gerangel um die Aufgaben und Zuständigkeiten der nebeneinander bestehenden Einrichtungen zu beenden.
Aufgaben und Zuständigkeiten:
Die Gesandtschaft ist ein koordinierendes und kein ausführendes Organ. Sie organisiert und überwacht die Arbeit der humanitären Hilfe in Form von Hilfeleistungen und durch Wiederaufbau. Zusammengefasst ergeben sich daraus folgende Aufgaben: die freiwilligen Hilfsorganisationen im In- und Ausland entsprechend der Satzung der „Gesandtschaft für humanitäre Hilfe“ zu registrieren bei bürokratischen Hürden wie Ein- und Ausreisevisa und Passiergenehmigungen innerhalb des Landes für ausländische Mitarbeiter der Organisationen und bei Zollgebühren behilflich und entgegenkommend zu sein im Bereich der humanitären Hilfe Programme aufzustellen und Pläne auszuarbeiten Projekte im Bereich der Nothilfe und des Wiederaufbaus vorzubereiten und die Organisationen dafür zu gewinnen die von den Organisationen vorgestellten Projekte vor Beginn ihrer Umsetzung zu prüfen und, wenn sie realisiert werden sollen, ihnen dies zu bescheinigen den technischen und bürokratischen Bereich zu überwachen und zu verfolgen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen der Vereinten Nationen den Bedarf und die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahungsmitteln zu schätzen sich an gemeinsamen Spendenaufrufen zu beteiligen, die die Vereinten Nationen den Gebern vorlegen, um Mittel für die Nothilfe zu erhalten die Hilfsgüter in Koordination mit den Organisationen der Vereinten Nationen und den Gebern zuzuweisen und zu verteilen gemeinsam mit den Organisationen der Vereinten Nationen die Transportmittel für die Hilfsgüter festzulegen und nach sicheren Verbindungswegen zu suchen die Hilfsgüterverteilung zu überwachen.
Schwierigkeiten und Probleme
1. Die Gesandtschaft beklagt sich über die schlechte materielle und personelle Ausstattung. Folglich ist eine Überwachung nicht im erforderlichen Maße möglich.
2. Die Gesandtschaft und die zuständigen Regierungsstellen stimmen sich nicht in dem Maße ab, in dem es nötig wäre und verfolgen keine gemeinsame Strategie, was zur Verzögerung bei der Bearbeitung und der technischen Überwachung führt.
3. Die spendenden Stellen neigen dazu, ihre humanitäre Hilfe den Hilfsorganisationen außerhalb der Vereinten Nationen zu geben, die meist nicht im Sudan registriert sind und somit nicht der Kontrolle durch die Regierung unterliegen.
Blick in die Zukunft
1. Die Gesandtschaft soll bezüglich ihrer materiellen und technischen Ausstattung in die Lage versetzt werden, mit den Organisationen der Vereinten Nationen und den anderen gut ausgestatteten ausländischen Hilfsorganisationen Schritt halten zu können.
2. Die Kompetenzschwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit den Organisationen der Vereineten Nationen sollen behoben werden, indem alle zuständigen Regierungsstellen in die Arbeit des Obersten Rates für ehrenamtliche Tätigkeit einbezogen werden.
3. Eine Sammelstelle für Daten, Informationen und Projekte der Gesandtschaft soll eingerichtet werden, damit sie, wie es die allgemeine nationale Strategie vorsieht, in der Lage ist, auf Eigeninitiative hin zu handeln.
Die Beziehung zwischen der Gesandtschaft, den Stellen der Bundesregierung, den Organisationen der Vereinten Nationen und den freiwilligen Hilfsorganisationen.
Die Gesandtschaft gilt als Hauptansprechpartner der ausländischen Hilfsorganisationen, die im Sudan tätig sein wollen. Nachdem die bürokratischen Schritte abgeschlossen sind, werden die Organisationen oder deren Programme an die zuständigen Regierungsstellen in den Provinzen (je nach Bereich Landwirtschaft, Bildung, Gesundheit, etc.) weiterverwiesen, um die Unternehmungen koordinieren und vereinheitlichen zu können. Sie werden dann an die Stellen auf Bundesebene weitergeleitet. Allerdings können die Organisationen der Vereinten Nationen bei Notstandsprogrammen und Soforthilfemaßnahmen in Abstimmung mit der „Gesandtschaft für humanitäre Hilfe“ über ihre Mittel selbst verfügen.